DJ T’Bee Music

Meine Website: https://djtebeemusic.de bzw. https://www.derklangeurerliebe.de

Vertragsgegenstand

Die musikalische Gestaltung besprochener Veranstaltung:

Ein Gesamtpaket bestehend aus Wünschen des Kunden und nachfolgendem Inhalt:

  • unverbindliches Erstgespräch per Videochat (damit wir uns einmal kennenlernen)
  • Jederzeit weitere persönliche Vorgespräche zur Planung Ihrer Hochzeitsgala
  • Aufbau des Equipments natürlich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn
  • Sound, Laser & Light für die entsprechende Zahl an Gästen
  • Ausfallgarantie bei Krankheit (gleichwertiger Ersatz)
  • Selbstverständlich ein zweites Funkmikrofon für Ihre Ansprachen
  • Dezente musikalische Untermalung während Empfang, Sektempfang und Essen
  • Hochzeitsgala, gerne auch mit professioneller Moderation
  • Party „Open End“
  • Perfekte musikalische Begleitung, lassen Sie sich von einer stimmigen musikalischen Untermalung während des Essens und einer sorgfältig kuratierten Playlist für den späteren Abend begeistern.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die voranschlaglich vereinbarte Gage zahlbar am Abend der Veranstaltung in bar oder per Karte. Ein eventueller darüberhinaus erspielter Betrag wird per Rechnung innerhalb 7 Tagen beglichen.

Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich:

Innerhalb 26 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% berechnet.

Innerhalb 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% berechnet.

Innerhalb 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% berechnet.

Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber zu einem Ersatz-Auftrag an einen anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens des DJs ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich. Der DJ wird in diesem Falle alles in seiner Macht stehende tun, um gleichwertigen Ersatz zu stellen.

Der DJ wird den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.B. ärztliches Attest.

Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. 

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. 

Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

Sonstiges

Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Eventuelle Spesen sind separat abzusprechen.

Für Ein- und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Auftrittsort ist für Ein- und Ausladen des Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.

GEMA-Gebühren
Alle anfallenden Gebühren bei öffentlichen Veranstaltungen werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.

Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz und Mobiliar (z.B. Tisch, Stuhl) zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen. 

Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom-Anschlussmöglichkeiten.

Der Arbeitsplatz des DJ sollte nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.
Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand ist Grube

Grube, den 01.01.2024